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Psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Seit 2013 sind alle Arbeitgeber in Deutschland auch gesetzlich dazu verpflichtet, eine Beurteilung der arbeitsbedingten psychischen Belastung durchzuführen. Diese Pflicht ist unabhängig von der Größe oder Branche eines Unternehmens und im Arbeitsschutzgesetz (§ 5f. ArbSchG) verankert. Wird dabei eine Gefährdung durch bestimmte Arbeitsbedingungen festgestellt, ist der Arbeitgeber auch zu bedarfsorientierten Maßnahmen verpflichtet. Die Umsetzung der Pflicht wird von den Gewerbeaufsichten kontrolliert – bei einem Versäumnis drohen Strafen bzw. Regressansprüche der Sozialversicherungsträger im Krankheitsfall. Wir finden: Wenn die psychische Gefährdungsbeurteilung schon Pflicht ist, dann nutzen Sie sie doch direkt als Chance!